VG München: Prozeßkostenhilfeverfahren, Verwaltungsgerichte, Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften, Befähigung zum Richteramt, Bauaufsichtsbehörde, Prozeßbevollmächtigter, Elektronischer Rechtsverkehr, Nachbarklage, Bauaufsichtliche Genehmigung, Prozeßhandlungen, Abstandsflächenrecht, Nachbarschützende Vorschrift, Einhaltung der Abstandsflächen, Interessenabwägung, Anfechtungsklage, Abänderungsentscheidung, Wert des Beschwerdegegenstandes, Festsetzung des Streitwerts, Abstandsflächenverstoß, Baugenehmigungsbescheid
Beschluss vom 02.11.2023 – M 11 SN 23.3745